Skip to content


Marco Camenisch: 3. Update Nichtfreilassung

Anfang August 2012: der Boss Lager Lenzburg teilt mir mündlich mit, dass das Justizvollzugsamt ZH von ihm bis ca. Ende 2012 eine Stellungnahme zu meiner bedingten Freilassung angefordert habe und dazu müsse er wissen, ob ich ev. “Vollzugslockerungen” (was “Resozialisierungsschritte” wie Freigang, Aussenarbeit, Halbfreiheit, usw. bedeutet) akzeptieren würde oder ob meine Linie “entweder Freilassung oder nix” sei. Ich erklärte, solche Schritte würde ich sehr wohl akzeptieren.

19. November 2012, 1. Repressalie/Provokation gegen Besuche: der Boss verbietet unter dem Vorwand der Medienberichterstattung, dass sie definitiv zu 17 Monaten Haft verurteilt worden sei (sie ist immer noch in “Erwartung” des Vollzuges), die Besuche einer revolutionären kommunistischen Genossin/Freundin, die, obwohl “schon immer” politisch “vorbestraft” mich nun seit fast zehn Jahren besucht und es sogar während einer Halbgefangenschaftsperiode weiter tat.

7. Dezember 2012: sehr schnell führen die Zustände und ihr Abteilungsleiter des Justizvollzugsamtes ZH die “rechtliche Anhörung” durch, wegen deren Verletzung das Verwaltungsgericht ZH die Rückweisung zu neuer Entscheidung der ersten Ablehnung der bedingten Freilassung verfügt hatte (siehe meine Info Urteil 8.11.2012 Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in Sachen bedingte Entlassung vom 25. November 2012). In der Anhörung bestätigte ich meine Position (subjektive Undenkbarkeit einer Wiederaufnahme des “bewaffneten Kampfes”, Notwendigkeit/Legitimität des bewaffneten revolutionären Kampfes).

Januar 2013: während einer kurzen Klärung in Besuchssachen fragt mich eine “Sozialarbeiterin” des Lagers en passant ob ich etwas über meine Versetzung wisse. Auf meine Verneinung fügte sie für Vollzugslockerungen an und sie würde mich für weitere Infos auf ihr Büro rufen.

28. Januar 2013, nachmittags, 2. Repressalie/Provokation gegen Besuche: die vier Compas, die ich erwarte (eine Anarchistin aus der Schweiz, besucht mich seit fast zehn Jahren; ein Anarchist aus Torino, besucht mich seit fast zehn Jahren; zwei jüngere GenossInnen aus dem Tessin, eine Frau und ein Mann, besuchen mich seit ca. Drei Jahren), werden im Eingang von drei Bullen überfallen (drei Kantonsbullen Aargau und einer vielleicht Bundesbulle) und eine Stunde lang auch nackt gefilzt. Der Genosse aus Torino hatte unter Vorwand WEF in Davos ein zehntägiges Einreiseverbot in die Schweiz, der 28.1.13 war der letzte Tag. Er hat das nie zugestellt bekommen, denn sie hätten keine Adresse. Während er aus diesem Lager regelmässig die Besuchserlaubnisse, die man beim Zutritt für die Besuche vorweisen muss, an seine Adresse zu gesendet bekommt… Unter dem Vorwand des Einreiseverbotes wird er für die restliche Besuchsstunde der je zwei Stunden pro Woche nicht rein gelassen. Den anderen drei, falls ich sie richtig verstanden habe, aber vielleicht werden sie selbst besser informieren, erpressen die Bullen ihre Handynummern + Inhalt ansonsten sie nicht zum Restbesuch rein gelassen würden. Eine weitere Genossin, Anfangs Februar zu Besuch, berichtete mir von einer “eingehenderen” Kontrolle als sonst.

5.Februar 2013: vom Amt für Justizvollzug ZH als erste Instanz erhalte ich die zweite Ablehnung (vom 1. Februar 2013) der bedingten Freilassung, in Form und Inhalt die “Fotokopie” der ersten, zusätzlich wird bloss die “Anhörung” vom 7. Dezember 2012 als Begründung herangezogen und zuletzt steht noch man werde auf Dezember 2013 vom Lager Lenzburg eine Stellungsnahme zu meiner bedingten Freilassung anfordern. Diese zweite Ablehnung werde ich einigen GenossInnen fotokopiert zustellen und öffentlich zugänglich machen, natürlich stehen nun weitere Rekurse und Beschwerden an.

Auch wenn dieses unmittelbare und auch besondere Ziel aller euer wunderschönen Initiativen der kämpfenden Solidarität bis jetzt nicht erreicht wurde, und auch wenn es “nie” erreicht werden sollte!, der zentrale “Punkt” ist das nicht. Sondern, dass auch diese spezifische Initiativen untrennbarer Teil des sozialen Kampfes für die totale Befreiung sind. Die in diesem Kampf, weit über ihre spezifischen, unmittelbaren und sichtbaren Ziele und Resultate hinaus, wirkungsvoll sind. Der Beleg dafür ist die Repression, die Repressalie und die Verbissenheit des Feindes, auch und nicht zuletzt gegen seine Geiseln/Kriegsgefangenen und die revolutionäre Solidarität. Dass der Feind uns bekämpft heisst, dass wir im Krieg der totalen Befreiung auf dem richtigen Weg sind.

Ein Krieg dem Krieg, nämlich gegen den immerwährenden globalen und totalen Krieg für Herrschaft, Ausbeutung und Unterdrückung. Für den Clausewitz Einsicht noch eindeutiger als für jede andere Art des Krieges gilt: … in so gefährlichen Dingen, wie der Krieg eins ist, sind die Irrtümer, welche aus Gutmütigkeit entstehen, gerade die schlimmsten…!

Einsicht, die in keinerlei Gegensatz dazu steht, dass unter den Eigenschaften und Motivierungen aller Kämpfenden für die totale Befreiung und für ein freies Leben auch Zärtlichkeit, Gutmütigkeit und Liebe zentral sind; sie dürfen jedoch die Klarsicht, die Kontinuität, das Wachstum, die Entschlossenheit und die Schlagkraft des Kampfes nicht schwächen, sondern müssen diese stärken!

Mit Liebe, Entschlossenheit, Solidarität,

marco camenisch, Lager Lenzburg, Schweiz, 10 Februar 2013

Posted in Communiques / Updates.

Tagged with , , , .


Erklärung von Marco

Chapeau Street-, Night- & Dayfighters, FreundInnen und GenossInnen,

Kleines Update zu meiner 2/3nichtentlassung

Allg. Voraussetzungen: In der Schweiz wäre nach 2/3 einer Strafe bei “guter Führung” eine “bedingte” Freilassung aus dem Knast möglich (und muss in jedem Einzelfall von Amtes wegen behandelt werden). Das erfolgte bis vor gut 10 Jahren fast “automatisch”.

Seit der aktuellen und Unumkehrbaren Überstürzung der allgemeinen Krise von Staat/Kapital/technoindustriellem System gibt es aber praktisch keine bedingten Entlassungen mehr. Das wird im “Gesamtpaket” der reaktionären Hetze und Mobilisierungen zur Verschärfung der globalen Diktatur des Systems von Oben gegen Unten, gegen die gesellschaftlich Schwachen und vor allem gegen den revolutionären Widerstand nach nazifaschistischem Muster (imperialistischer Krieg, Rassismus, Xenophobie, Nationalismus, “Festung Europa”, Sicherheitshaft/Verwahrungen, “Antiterror”-Gesetze usw.) gesellschaftlich, politisch und in der Praxis der verschärften Klassenjustiz national und international umgesetzt.

Spezifische Voraussetzungen: Als politischer Gefangener (revolutionär und internationalistisch) ist es natürlich noch etwas schwieriger und hängt stark vom (aktuell ungünstigen…) gesellschaftlichen und “politisch-militärischen” Kräftever-
hältnis zwischen Oben-Unten, Diktatur-Widerstand, Konterrevolution-Revolution etc. ab. Der reale Termin nach juristischer Arithmetik meiner möglichen bedingten Freilassung bzw. dem Ende der 2/3 meiner Strafe fällt auf den Monat Mai dieses Jahres (Endstrafe: Mai 2018). Verantwortlich für den Vollzug “meiner” Strafe sind die Ämter des Justizvollzugs (JV) Zürich (Knastdirektionen, Feldstrasse ZH und letztlich das Justizdepartement des Kt. ZH und, als letzte Rekursinstanz, das Bundesgericht).

Zur Sache: Bis jetzt wurden zwei Urlaubsgesuche (2008 u. 2009 oder 2010) vor allem politisch motiviert abgelehnt und obg. “Überprüfung” hat in “meinem” Fall damit begonnen, dass a) der JV Zürich vom hiesigen Lager Lenzburg im Kanton Aargau einen “Führungsbericht” verlangt und erhalten hat, in dem aus Gründen der beim Kt. ZH liegenden “Kompetenz” auf (positive oder negative) Empfehlungen zu meiner Freilassung abgesehen wird; und b) mir über meinen Anwalt auf den 8. Februar 2012 ein Termin für eine “Anhörung” in seiner Anwesenheit “angeboten” wurde. Bislang habe ich nicht ausgeschlossen mich “anhören” zu lassen und über meinen Anwalt von der “Fallverantwortlichen” JV ZH als meine Voraussetzung und zu meiner Vorbereitung eine Liste ihrer Fragen angefordert. Die Antwort an meinen Anwalt:

Am 8. Februar wird es um (…) die von uns beabsichtigte Abweisung der bedingten Entlassung gehen. Es werden ihm somit keine Fragen gestellt werden. Vielmehr werden ihm die Argumente seitens unserer Behörde dargelegt werden, die gegen seine bedingte Entlassung sprechen. Zu diesen Argumenten wird Herr C. bzw. werden Sie am 8. Februar mündlich Stellung nehmen können. Die Anhörung wird schriftlich protokolliert und im Anschluss daran wird eine rekurable Verfügung erstellt werden.

Erhellende Antwort. Man könnte es als reine Alibiübung abtun, wäre da nicht die offensichtlich unlautere (und sonst sowieso systematisch aber ohne Anwälte umgesetzte) Absicht, sich die gegnersichen “Stellungsnahmen” bzw. Rekursargumente im Vorfeld einer rekurablen Verfügung zu verschaffen um sie dort schon präventiv einfliessen lassen bzw. entkräftigen zu können. Was die Entscheidung keine “Anhörung” durchzuführen natürlich leicht und definitiv macht. Weniger leicht dürfte es der Behörde in diesem Falle und des Vorliegens einer schriftlichen Unterlage fallen, zukünftig ihre Vorwürfe einer “Verweigerungshaltung” und “mangelnder Kooperation” damit zu unterfüttern…

Als Nächstens werdet ihr also wohl die angesagte rekurable Verfügung der Abweisung der bedingten Entlassung zur Ein- und Ansicht und Auflage etc. erhalten.

Mit herzlichen und solidarischen Grüssen

marco, Lager Lenzburg, 19. Januar 2012

Posted in Communiques / Updates.

Tagged with , , , .


Pau, Frankreich: Brandangriff auf Kirche Christi, Wissenschaftler

GADI (Groupe Action Directe International) bekennt sich zum Brandangriff auf die „Kirche Christi, Wissenschaftler“ in Pau (64000 Frankreich) in der Frühe des 8. Februar 2014, die als Rückzugsbasis für Faschos des FN (Front National) dient. Von den frühen 90ern bis jetzt wurden durch Faschogruppen etwa hundert Menschen ermordet: und wir vergessen den letzten Clément Méric nicht, den jungen Aktivisten, der am 5. Juni 2013 in Paris ermordet wurde. Wir müssen der faschistischen Repression ein Ende setzen. Wir dürfen den Genozid nicht vergessen, der durch den Faschismus in Europa betrieben wurde, der nun wieder aufkommt um sein Erbe an Tod, Rassismus und Zerstörung weiterzuführen.

Tod dem Faschismus und seinen Symbolen!

Übersetzung mc, Lenzburg

Posted in Übersetzung.

Tagged with , , , .