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Aufruf zu den dezentralen Aktionstagen 5. und 6. Februar 2013

Aufruf zu den dezentralen Aktionstagen 5. und 6. Februar 2013
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Seit nun mehr als 20 Jahren sitzt der anarchistische Gefangene Marco Camenisch in den Schweizer Knästen. In den 70ern und 80ern nahm er an den militanten Kämpfen der Anti-Atombewegung teil. Das erste Mal wurde er 1981 verhaftet. Nach dem Ausbruch aus dem Lager Regensdorf wurde er 1989 in Italien eingeknastet. 2002 lieferten ihn die italienischen Staatsschergen an die Schweiz aus. 2012 hat er zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen. Die in der Schweiz übliche Praxis ist, dass die Gefangenen bei sogenannt guter Führung nach zwei Dritteln auf Bewährung aus dem Knast entlassen werden. Da Marco jedoch seine Kämpfe auch im Knast weiterführt und seine Feindschaft mit dem herrschenden System und seine grünanarchistischen Perspektiven weiterlebt, wird seine Freilassung verweigert.

Marco ist nur einer unter vielen. Es sind weltweit Menschen eingekerkert, die sich von diesen ausbeuterischen Herrschaftsverhältnissen nicht unterdrücken lassen und für ihre Ideen weiterkämpfen. Auch die Gefangenen sind nur ein kleiner Teil. Überall kämpfen Leute gegen die Unterdrückung durch die Autoritäten und ihre Institutionen auch ausserhalb der Mauern. Neben den alltäglichen Kämpfen ist es wichtig, unsere GefährtInnen hinter den Mauern nicht zu vergessen und nicht verrotten zu lassen.

Knäste sind ein Ausdruck einer Gesellschaft die auf Unterdrückung und Ausbeutung basiert. Individuen, die sich der herrschenden Ordnung widersetzten, werden weggesperrt zunehmend als psychisch krank abgestempelt. Die Verwahrung ist das geeignete Instrument, das den Herrschenden die Möglichkeit verschafft, sich der widerständigen Menschen zu entledigen und trotzdem ihre heuchlerische Rechtsstaatlichkeit aufrecht zu erhalten.

Lassen wir uns von ihren Drohungen und Repressionsapparaten nicht einschüchtern!

Für uns ist klar, Freiheit wird erkämpft! Sie kann nicht als Forderung an den Staat gestellt werden!

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Marco Camenisch: 5. Update Nichtfreilassung

7. Mai 2013: Kommt die Verfügung vom 30. April 2013 der Direktion der Justiz und des Inneren ZH mit der erwarteten Ablehnung des Rekurses gegen den 2. Nichtfreilassungsentscheid ihres Amtes für Justizvollzug.

28. Mai 2013: Verwaltungsgerichtbeschwerde gegen die obg. Verfügung eingerichtet, selbstverständlich mit Gesuch auf unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung, die bis anhin ausnahmslos „gewährt“ wurde.

29. Mai 2013: Verfügung des Amtes für Justizvollzug ZH mit der erwarteten Ablehnung des Eventualantrages bzw. Gesuches um Versetzung in den offenen Strafvollzug.

Wie schon in meinen vorhergehenden Updates dargelegt, sind die jeweiligen Ausführungen praktisch die Fotokopie des vorgängigen „Justizverkehrs“ und auch diese Texte, wie auch die Verfügung betreffs Verwaltungsgerichtbeschwerde 28. Mai 2013 mit der folgenden vom Verwaltungsgericht ZH ausgetüftelten Gemeinheit, sind (in deutscher Sprache, Kopien) von mir verteilt bzw. Öffentlich zugänglich.

6. Juni 2013, vom Verwaltungsgericht ZH erfundene Gemeinheit
Aus der Verfügung, gezeichnet vom VR-Präsident 3. Abteilung Rudolf Bodmer, zittere ich… Der Beschwerdeführer ersucht in der Beschwerdeschrift u.a. um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsvertretung. Er führt zur Mittellosigkeit an, diese sei gerichtsnotorisch, und belegt diese nicht. Allein aus der Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer seit langer Zeit im Strafvollzug befindet, ergibt sich nicht zwangsläufig, dass er mittellos ist. Es ist ihm daher eine Frist (30 Tage) zur Belegung seiner Mittellosigkeit anzusetzen… Ansonsten werde Verzicht auf Beschwerdeantwort angenommen… (sic!!!)
Hier geht es um den billigen Versuch, sich vor allem einer politisch/juristisch brisanten Beschwerdeantwort zu entledigen. Und weiterer „Unkosten“. Die von diesen immer zahlreicheren teuren Untaten der Klassenjustiz immer massiver verursacht werden.
„Rechtsstaat“ docet…! Mit einem weiteren Kapitel exemplarischer „Staatskunde“ des hinter seiner „westlich liberalen und demokratischen“ Fassade immer offener totalitär und faschistisch auftretenden Staates.

Diejenigen die nun im Brustton reaktionärer Überzeugung des Opportunismus, der Wettfremdheit oder der feigen Heuchelei die Bezeichnung nazifaschistisch und totalitär als aus „extremistisch gewaltbefürwortendem Munde“ kommende Abartigkeit oder aus Naivität auch nur als Übertreibung abtun möchten, verweise ich (z.B.!!!) auf den NZZ-Artikel vom 17.06.2013 (Vollkasko-Mentalität im Strafrecht/ProfessorInnen, AnwältInne und PsychiaterInnen aus dem deutschsprachigen Raum warnen in Zürich vor einer Sicherheits-Hysterie) über den am 14.06.2013 gehaltenen Dreiländerkongress (CH, Österreich und Deutschland) von StrafrechtsexpertInnen. Deren Fazit (meine Unterstreichungen):
Sicherheit und nicht Freiheit sei heute das oberste Ziel, und gleichzeitig habe die Toleranz gegenüber Normabweichungen und Normüberschreitungen abgenommen. Ein Forensiker weist warnend und mahnend auf die Erfahrung im Dritten Reich hin: Damals sei das Präventionsstrafrecht und nicht das Schuldstrafrecht im Vordergrund gestanden und von den MachthaberInnen massiv missbraucht worden.
Genauso wie es zur präventiven Aufstandsbekämpfung und Konterrevolution und gegen jeglichen Dissens und Widerstand in der aktuellen sich überstürzenden globalen Krise des imperialistischen technowissenschaftlichen Kapitalismus, von den heutigen MachthaberInnen in nie dagewesenem Masse und weltweit noch massiver missbraucht, ausgebaut und vorangetrieben wird!

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CH – 4. Update Nichtfreilassung (Nullrisikogesellschaft)

Voraussetzung: Rekurs in 2. Instanz (5.März 2013) gegen die 2. erstinstanzliche (Justizvollzugsamt ZH) Ablehnung (5.2.2013) meiner bedingten Entlassung ist hängig. In dieser 2. Ablehnung verlangt das JVA ZH von Lenzburg für Dezember 2013 eine Stellungnahme zu meiner bedingten Entlassung.

22. März 2013: in Bestätigung der vorherigen mündlichen Äusserungen der Lagerleitung Lenzburg – daher, wenigstens, auch eines gewissen inneren Gegensatzes in den Repressionsapparaten –, richtet dieselbe, vorzeitig, an die entscheidenden Justizvollzugsbehörden ZH (JVB-ZH) einen Führungsbericht mit Antrag auf Versetzung in den offenen Vollzug im Sommer 2013, worauf die heute 28.3.2013 stattgefundene Sitzung der Verantwortlichen Lenzburg und Zürich eilig organisiert wird. Der Antrag Lenzburg wird von den Zürcher Verantwortlichen wegen meinem „Gefährlichkeitsrisiko“, für das sie die Verantwortung nicht übernehmen könnten, rundum abgelehnt. Ihre Voraussetzung für „Vollzugslockerungen“ bleibt weiterhin meine Distanzierung und Zulassung der Psychiatrisierung vom revolutionären bzw. radikalen (und d.h. auch vom bewaffneten) Kampf und der damit verbundenen „Weltanschauung“, was ich natürlich zum x-ten Mal entschieden abgelehnt habe. Lenzburg erklärt darauf, den Vollzug meiner Strafe unter diesen Bedingungen nicht länger als bis Sommer 2013 zu übernehmen, was praktisch meine baldige Rückversetzung ins Vernichtungslager Pöschwies, Regensdorf, Zürich bedeutet.

+ KURZNEWS (Risikogesellschaft)

Gestern teilt der Bundesrat der Öffentlichkeit mit, er überlasse den in der Schweiz ansässigen Rohstoffausbeutungs- und -geschäftsmultis wie Glencore/Xstrata usw., die weltweit den grössten Anteil an diesem mörderischen Drecksgeschäft haben und es weitgehend „unreguliert“ und steuerfrei von der Schweiz aus betreiben können, die freiwillige „ethische“ Verbesserung ihrer öffentlichen immer umstritteneren globalen Förder- und Geschäftspraktiken…

Heute gewährt das Bundesgericht dem nach Fukushima umstrittenen atomaren 40 jährigen Hochrisikoschrottreaktor Mühleberg (BE) die fristlose Betriebsgenehmigung und stösst damit das Urteil März 2012 vom Bundesverwaltungsgericht um, das für 2013 aus Gründen der davon ausgehenden Gefahr die Abschaltung der Schrottreaktors bis zur Behebung dessen Sicherheitsmängel bestimmt hatte…

marco camenisch, Lager Lenzburg, Schweiz, 28. März 2013

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